Wenn sich nicht einmal der Gemeinderat selbst der Rechtslage bewusst sei, könne man umso weniger von einem durchschnittlichen Baugesuchsteller erwarten, dass er über den erforderlichen Durchblick verfüge. Dieser dürfe sich darauf verlassen, dass die in der Baukommission tätigen Fachleute wüssten, welche Bauten zustimmungsbedürftig seien.