Der Gemeinderat sei dafür verantwortlich, dass Zuständigkeiten beachtet und Vorschriften bezüglich des Gewässerraums eingehalten würden. Der Fehler des Gemeinderats könne nicht ihm angelastet werden, da bei Baubewilligungen die Rechtssicherheit und der Vertrauensschutz besonders ins Gewicht fielen, weil sie aus einem Einsprache- und Ermittlungsverfahren hervorgingen, in welchem die sich gegenüberstehenden Interessen zu prüfen und gegeneinander abzuwägen seien. Und weil der Kanton Aargau für das Verwaltungsverfahren keine Teilrechtskraft (von Baubewilligungen) kenne, könne Nichtigkeit ohnehin nicht für einen Teil einer Baubewilligung, vorliegend betreffend die Stützmauer, angenommen