3. Mit Schreiben vom 27. Januar 2021 wies der Gemeinderat Q._____ A._____ auf die Notwendigkeit der kantonalen Zustimmung für Bauten und Anlagen im Gewässerraum hin und forderte ihn zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für die Stützmauer (auf kantonalem Gesuchsformular) auf. Dieser und einer weiteren entsprechenden Aufforderung des Gemeinderats Q._____ vom 30. März 2021 leistete A._____ keine Folge. -3-