Daraufhin unterbreitete der Gemeinderat Q._____ A._____ mit Protokollauszug zur Gemeinderatssitzung vom 21. September 2020 den Entwurf einer Vereinbarung, wonach er die Stützmauer fertigstellen darf, aber für eine zukünftige Bachöffnung einen Korridor von 3 m Breite an der südlichen Parzellengrenze zur Verfügung stellt, die gesamten Kosten für die durch die Bachöffnung bedingten Anpassungen an der Stützmauer von ihm oder einem nachfolgenden Eigentümer der Parzelle Nr. aaa übernommen werden und ein Anpassungsvorbehalt als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch angemerkt wird. A._____ verweigerte seine Zustimmung zu dieser Vereinbarung.