_ erstmals bemerkt haben, dass die am 23. März 2020 bewilligte Stützmauer eine wesentliche Erweiterung gegenüber der vormaligen Stützmauer (aus Pflanztöpfen) erfährt und teilweise innerhalb des Gewässerraums des eingedolten, die Parzelle Nr. aaa im südlichen Bereich durchquerenden C.-Bächlis situiert ist, was bei der Prüfung und Bewilligung des Baugesuchs übersehen worden sein soll. An zwei anschliessend durchgeführten Augenscheinen vom 4. September 2020 und 10. September 2020 wurde die begonnene Ausführung der Stützmauer (Fundament, inkl. Sicherungspfähle) festgestellt. Daraufhin unterbreitete der Gemeinderat Q.__