2. Am 2. September 2020 fand die Schnurgerüstabnahme durch die B._____ AG statt. Aufgrund des dazugehörigen Protokolls will die Bauverwaltung Q._____ erstmals bemerkt haben, dass die am 23. März 2020 bewilligte Stützmauer eine wesentliche Erweiterung gegenüber der vormaligen Stützmauer (aus Pflanztöpfen) erfährt und teilweise innerhalb des Gewässerraums des eingedolten, die Parzelle Nr. aaa im südlichen Bereich durchquerenden C.-Bächlis situiert ist, was bei der Prüfung und Bewilligung des Baugesuchs übersehen worden sein soll.