2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 8'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 420.00, gesamthaft Fr. 8'420.00, sind von den Beschwerdeführern zu bezahlen. Sie haften für den gesamten Betrag solidarisch. 3. Die Beschwerdeführer werden verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 8'000.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) die Beschwerdegegnerin den Regierungsrat den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung