Der Streitwert von Fr. 2,285 Mio. ist um untersten Bereich des Streitwertrahmens angesiedelt. Die Schwierigkeit des Falles war wegen der beschränkten Anzahl an Fragestellungen, die zudem wenig komplex sind, unterdurchschnittlich. Unterdurchschnittlich war auch der mutmassliche Aufwand des Rechtsvertreters des Gemeinderats Q._____, der nur eine vergleichsweise kurze Rechtsschrift eingereicht hat. Es erscheint somit sachgerecht, die vollen Parteikosten des Gemeinderats auf den Rahmenminimalbetrag von Fr. 12'000.00 festzusetzen.