Tatsächlich hat sich die Ortsplanung von Q._____ zum Teil erheblich von diesen seit 1979 nicht mehr aktualisierten Erhaltungszielen wegentwickelt, indem namentlich die Dorfzone nach Osten ausgedehnt wurde, obwohl in der Erstinventarisation für den Bereich östlich der Parzelle Nr. ddd (Umgebungszone IX), welcher auch das gesamte östlich an die Bauparzelle Nr. aaa angrenzende Einfamilienhausquartier umfasst, das Erhaltungsziel der Bewahrung von Kulturland oder Freiflächen, der für das Ortsbild wesentlichen Vegetation und von Altbauten samt Beseitigung störender Veränderungen (Erhaltungsziel a) formuliert wurde.