6.2. Wie gesehen (siehe Erw. 2 vorne), bildet das Ortsbild von Q._____ nicht Bestandteil des ISOS. Erstinventarisationen anhand der ISOS-Methode kommt nicht die gleiche Bedeutung wie Einträgen im Bundesinventar zu. Das gilt vor allem für Ortsbilder von bloss lokaler Bedeutung, für welche der Richtplantext des Kantons Aargau in Kapitel S. 1.5 (Ortsbilder, Kulturgüter und historische Verkehrswege), Planungsanweisungen 1.1 und 1.2, keine Umsetzung der in der Erstinventarisation formulierten Erhaltungsziele in der Nutzungsplanung vorschreibt. Es kann dazu auch auf die Ausführungen in Erw. 2 vorne verwiesen werden. - 18 -