Die Beschwerdeführer machen unter Verweis auf diese Ausführungen geltend, dass die geltende Nutzungsplanung die Ziele des ISOS nicht gebührend berücksichtige, und fordern, es sei Aufgabe der kommunalen Behörden, diese Ziele im Zuge der nächsten Revision zu integrieren. Indem dies nicht geplant sei, würden die übergeordneten Vorgaben des ISOS explizit missachtet. So werde der östliche Bereich der Parzelle Nr. aaa, der im Bereich "Erhalt Freiflächen/Kulturland" liege, vollständig und sogar noch mit einem Ausnützungsbonus überbaut. Diese Missachtung der Erhaltungsziele des ISOS sei im Baubewilligungsverfahren beachtlich.