Im räumlichen Entwicklungsleitbild der Gemeinde Q._____ vom 9. September 2019 werde der Zonenplan diesbezüglich nicht in Frage gestellt, im Gegenteil werde die Dorfzone als wichtige Reserve für die Dorfentwicklung verstanden. Zum ISOS sei darin vermerkt worden, es gelte eine weitere Bebauung der prägenden Talflanken zu vermeiden, um die vorhandenen Lagequalitäten des Dorfs zu wahren. Zusammenfassend komme das Fachgutachten zum Schluss, dass das ISOS bezüglich dem zu bebauenden Areal nicht mehr relevant sei.