Die Gegend östlich und westlich der Bauparzelle in der Dorfzone und auch nördlich der Bauparzelle in der Wohnzone 2 sei von feingliedrigen Ein- und Zweifamilienhäusern mit Gartenumschwung geprägt. Inwiefern die geplanten Gebäude in ihren Abmessungen die Massstäblichkeit der Umgebung laut Fachgutachten gut aufnehmen sollen, erschliesse sich den Beschwer- - 14 -