ortsbildverträglich sei (Fachgutachten, S. 10). Der Gemeinderat Q._____ äussert sich in ähnlicher Weise und betont, dass der Zonenzweck der Erhaltung des typischen Charakters des alten Dorfkerns durch die unterschiedlichen Vollgeschosszahlen nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr gefördert werde (Vorakten, act. 009). Dem vermögen die Beschwerdeführer nichts Substanzielles entgegenzusetzen, auch nicht mit ihren Ausführungen dazu, dass durch bauliche Verdichtungen die Siedlungs- - 11 -