_____ als Baubewilligungsbehörde haben sich mit der Feststellung begnügt, dass der Zonenzweck wegen der Niederschwelligkeit der Abweichung vom Richtwert von zwei Vollgeschossen in Form eines zusätzlichen Vollgeschosses bei einem von insgesamt elf Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen nicht beeinträchtigt werde.