Innerhalb des Perimeters des schützenswerten Ortsbildes wurde die Bauparzelle Nr. aaa gemäss Erstfassung vom 28. Mai 1979 im westlichen Bereich der Umgebungszone VIII (Neubauzone im Osten) und im östlichen Bereich der Umgebungszone IX (Tallandschaft im Osten) zugewiesen. Für die erstere gilt gemäss L-Blatt die Aufnahmekategorie b und das Erhaltungsziel b, für die zweite die Aufnahmekategorie a und das Erhaltungsziel a. Die Aufnahmekategorie a ist gemäss den Erläuterungen zum ISOS ein unerlässlicher Teil des Ortsbildes, der unverbaut bleiben soll oder dessen Bauten der ursprünglichen Beschaffenheit der Umgebung entsprechen sollen.