Die Gemeinde bzw. das Dorf Q._____ ist im Rahmen der (seither nicht mehr aktualisierten) Erstinventarisation des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) anhand der ISOS-Methode als Objekt von lokaler Bedeutung eingestuft und aufgenommen worden; es bildet hingegen nicht Teil des Bundesinventars, das nur Objekte von nationaler Bedeutung umfasst. Innerhalb des Perimeters des schützenswerten Ortsbildes wurde die Bauparzelle Nr. aaa gemäss Erstfassung vom 28. Mai 1979 im westlichen Bereich der Umgebungszone VIII (Neubauzone im Osten) und im östlichen Bereich der Umgebungszone IX (Tallandschaft im Osten) zugewiesen.