3. In der Replik vom 15. November 2023 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. Mit Eingabe vom 27. November 2023 verzichtete der Gemeinderat Q._____ auf eine Duplik. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 11. Juni 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: