Integrierender Bestandteil dieser Baubewilligung bildete die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, vom 8. August 2022, worin die Einhaltung des Kantonsstras- sen- und des Gewässerabstandes sowie weitere Punkte (u.a. Zulässigkeit von Bauten im Gewässerschutzbereich Au) überprüft und die Bewilligungen/Zustimmungen weiterer kantonaler Behörden (E._____ AG für Bauten im Bereich einer 16-kV-Hauptleitung, Brandschutzbewilligung der Aargauischen Gebäudeversicherung [AGV]) koordiniert wurden.