1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Eltern der Beschwerdeführerin werden verpflichtet, dem Gemeinderat Q._____ in solidarischer Haftbarkeit die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreterin) Gemeinderat Q._____ (Vertreterin) Regierungsrat des Kantons Aargau Mitteilung an: Schulrat des Bezirks R._____ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten