Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Klassenverband ist zudem durch die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Arbeitstempi je länger, desto weniger möglich (siehe vorne Erw. 7.2). Sollte dereinst (wie von der Beschwerdeführerin thematisiert [Replik, S. 10]) eine Wiederholung des Schuljahres notwendig sein, dürfte sich der bis anhin schon geringe Einbezug in die Klassengemeinschaft in einer neuen Klasse kaum verbessern.