Darüber hinaus scheint die Interaktion mit den Klassenkameradinnen und -kameraden von der Beschwerdeführerin zwar erwünscht und gesucht, scheitert aber offenbar an der nicht immer oder wenig vorhandenen Bereitschaft der anderen Kinder und an den offenbar limitierten Fähigkeiten der Beschwerdeführerin, ihre Interessen und Bedürfnisse formulieren zu können. Auch wenn zumindest das Verhalten der anderen Kinder nicht der Beschwerdeführerin angelastet werden kann und sich der Kontakt im Laufe des zweiten Schuljahres anscheinend etwas verbessert hat, bleibt ihre Partizipation am gemeinschaftlichen Leben durch ihre Einschränkungen in Mobilität und Sprache erheblich erschwert.