8.2. Aus den Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin als fröhliches und geselliges Mädchen wahrgenommen wird, das den Kontakt zu anderen Kindern sucht, dazugehören und so wenig wie möglich anders sein will. Bedingt durch ihre Behinderung ist sie in ihrer Selbständigkeit jedoch offenbar stark eingeschränkt und spricht in einer Gruppe wenig von sich aus (Bericht von E._____ und F._____, zeka, vom 12. Januar 2023). Gemäss der Klassenlehrperson finden in der Pause kaum Interaktionen mit anderen Kindern statt. In der kurzen Pause rufe sie zwar immer wieder nach den anderen Kindern, was aber häufig überhört werde, weil diese ihre Tätigkeiten nicht würden unterbrechen wollen.