Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Beschwerdeführerin von der Klasse zwar akzeptiert werde, aber nicht integriert sei und die Pause allein verbringe, während die anderen Kinder miteinander spielen würden. Auch durch die 1:1-Betreuung und praktisch separate Beschulung mit angepassten Lernzielen werde die Beschwerdeführerin im Unterricht mehr isoliert als integriert. Sie sei zwar dabei, eine aktive soziale Integration finde aber nicht statt. Hierfür sei eine permanente und proaktive Steuerung notwendig, wofür den Lehr- und Betreuungspersonen die Ressourcen fehlen würden (Beschwerdeantwort, S. 5 f., 11, 21 f.).