_, zeka, vom 12. Januar 2023). Auch wenn ein standardisierter Unterricht im Klassenverband ohnehin nie jedem einzelnen Kind in idealer Weise gerecht werden kann, sollen Fördermassnahmen bei einer integrativen Sonderschulung ermöglichen, dem Unterricht immerhin in ausreichender Weise folgen zu können (BGE 138 I 162, Erw. 4.6.2 und 4.6.3). Dies ist bei der Beschwerdeführerin nicht der Fall. Vielmehr entfernt sie sich wie oben dargelegt auch mit angepassten Lernzielen je länger, desto mehr in allen Fächern vom Wissensstand der restlichen Klasse, was - 19 -