tokoll Kennenlerngespräch vom 3. November 2020 [Akten D._____, Beilage 5 zur Stellungnahme]). Die Kindergartenlehrperson stellte bei der Beschwerdeführerin jedoch eine geringe Verarbeitungsgeschwindigkeit sowie Schwierigkeiten in der visuellen Wahrnehmung fest, was aufgrund ihrer zusätzlichen körperlichen Beeinträchtigungen eine aktive Beteiligung am Unterricht erschwert habe. Die Empfehlung lautete deshalb auf Einschulung in einer Sonderschule (Standort- und Übertrittsgespräch 1. Kindergartenjahr vom 15. März 2021 [Akten D._____, Beilage 4 zur Stellungnahme]). Die zuständige Heilpädagogin der zeka kam zum selben Ergebnis;