werden (Beschwerdeantwort, S. 5). Insbesondere im Bereich der Kommunikation sei der Nutzen in der Regelklasse nicht gegeben, weil sich die Beschwerdeführerin in Gruppen nicht aktiv einbringen könne und regelrecht untergehe. Zudem vergrössere sich der Abstand im Lernniveau stetig, der im Klassenverband behandelte Unterrichtsstoff sei zu schwierig für die Beschwerdeführerin und sie könne mit dem Arbeitstempo der restlichen Klasse nicht mithalten. Die Beschwerdeführerin liege mit dem Unterrichtsstoff weit zurück.