Im Übrigen würden Kinder im Rollstuhl oft integrativ in der Regelschule beschult. Sowohl der Schulbericht der zeka vom 15. November 2023 wie auch der Zwischenbericht der D._____ vom 26. Januar 2024 würden belegen, dass die Integration der Beschwerdeführerin gut verlaufe. Diesbezüglich habe auch am runden Tisch vom 23. November 2023 Einigkeit bestanden, wobei des Gespräch offenbar nicht protokolliert worden sei. Es seien keine Gründe ersichtlich, weshalb die Beschwerdeführerin aus dem Regelunterricht keinen sinnvollen Nutzen ziehen könne; diese Voraussetzung für eine Zuweisung in die Sonderschule sei nicht erfüllt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 19 ff.; Replik, S. 3, 10).