7. 7.1. Die Vorinstanz erwog, dass die Beschwerdeführerin aus dem eigentlichen Unterricht in der Regelschule keinen sinnvollen Nutzen für ihre Entwicklung ziehen könne. Sie arbeite immer öfter mit ihrer eigenen Lehrperson in einem Nebenraum an ihren angepassten Lern- und Förderzielen, weil sie eine andere Lernatmosphäre benötige als die Klasse. Deren Arbeitstempo sei zu schnell, der Unterrichtsstoff im Klassenverband zu schwierig und die Diskrepanz zum Lernniveau der restlichen Klasse werde immer grösser. Die Beschwerdeführerin benötige zudem behinderungsbedingt andere Lern- und Förderinhalte sowie genügend Raum und Zeit, um sich entwickeln zu können.