ANDREA AESCHLIMANN-ZIEGLER, Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung, Bern 2011, S. 135 f.). Massgebend muss das Wohl des betroffenen Kindes sein. Das Diskriminierungsverbot und das BehiG sollen nicht dazu führen, dass Kinder entgegen ihren Interessen und ihrem Wohl in eine Regelklasse eingeschult werden (Urteile des Bundesgerichts 2C_227/2023 vom 29. September 2023, Erw. 4, 2C_154/2017 vom 5. März 2018, Erw. 5.2).