3.2.6, 2C_817/2021 vom 24. Juni 2022, Erw. 6.6). In einem solchen Fall können die zusätzlichen Fördermassnahmen in der Regelklasse nicht mit der Begründung abgelehnt werden (mit der Folge einer Zuweisung in eine Sonderschule), dass die Organisation der Schule es nicht zulässt, sie zu erbringen (Urteile des Bundesgerichts 2C_227/2023 vom 29. September 2023, Erw. 4.9, 2C_817/2021 vom 24. Juni 2022, Erw. 6.6, 2C_154/2017 vom 23. Mai 2017, Erw. 6.2). Denn für behinderte Kinder ist es im Rahmen des ausreichenden Grundschulunterrichts regelmässig erforderlich, einen höheren Aufwand zu betreiben, um ihre behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen und eine möglichst weitgehende