Der Niveauunterschied zwischen der Beschwerdeführerin und dem Rest der Klasse vergrössere sich zudem stetig, weshalb eine Wiederholung der Klasse ins Auge gefasst werden müsse. Dies erfordere die Integration in eine neue Klasse, was ihr aber bereits in der bestehenden Klasse schwerfalle (Replik, S. 11 f.). Die Lehrpersonen hätten sich mittlerweile zwar mit der Situation arrangiert, die Beschulung der Beschwerdeführerin erfordere aber einen massiven und nicht mehr vertretbaren Mehraufwand. Es könne nicht für die gesamte Schulzeit eine 1:1-Betreuung bereitgestellt werden.