Auch im kleinen Rahmen könne sie sich gut einbringen, in der Grossgruppe sei sie aber sehr ruhig, beobachtend und in sich gekehrt. Bereits im Kindergartenalltag habe ihr häufig die Zeit gefehlt, um sich in eine Thematik einzuarbeiten und Eigeninitiative entwickeln zu können (Beschwerdeantwort, S. 4 f.). Die Beschwerdeführerin sei kaum in den Unterricht integriert, eine soziale Integration fehle; dies sei aber Voraussetzung für eine Beschulung in der Regelklasse (Replik, S. 4). Der Niveauunterschied zwischen der Beschwerdeführerin und dem Rest der Klasse vergrössere sich zudem stetig, weshalb eine Wiederholung der Klasse ins Auge gefasst werden müsse.