1.3. Die D._____ hat am 16. Mai 2022 gestützt auf die Empfehlung des SPD vom 15. März 2022 (im Folgenden: Fachbericht SPD [Duplikbeilage 3; Vorakten, Beschwerdebeilage 5]) und die Rückmeldungen der Lehrpersonen entschieden, die Beschwerdeführerin ab dem Schuljahr 2022/23 der Heilpädagogischen Sonderschule der zeka zuzuweisen. Der Schulrat des Bezirks R._____ hob diesen Entscheid auf. Damit wurde die D._____ gegen ihren Willen zur integrativen Sonderschulung der Beschwerdeführerin in einer Regelklasse der Primarschule verpflichtet, wodurch sie zur Bereitstellung der entsprechenden zusätzlichen Hilfsmittel sowie personellen und räumlichen Ressourcen gezwungen wurde.