6. Mit Beschwerdeantwort vom 22. November 2023 beantragte der Gemeinderat die kostenfällige Abweisung der Beschwerde vom 1. September 2023. 7. Die Beschwerdeführerin und der Gemeinderat hielten mit Replik vom 7. Februar 2024 bzw. mit Duplik vom 22. April 2024 an ihren Anträgen und Begründungen fest. 8. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 nahm die Beschwerdeführerin zur Duplik des Gemeinderats Stellung. 9. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 19. Juni 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: