3. Mit Stellungnahme vom 29. September 2023 beantragte das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -5- 4. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Gesuch vom 6. Oktober 2023: 1. Es sei der Beschwerde vom 01.09.2023 die aufschiebende Wirkung zu entziehen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. 5. Der instruierende Verwaltungsrichter wies das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung mit Verfügung vom 8. November 2023 ab.