2. Der Schulrat des Bezirks R._____ entschied am 16. November 2022: -3- 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, wobei der Bezirksschulrat Vormerk genommen hat, dass die Beschwerdeführerin auf die (integrative) Beschulung in den Fächern Turnen sowie Technisches und Textiles Gestalten (TTG) verzichtet (hat). 2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 3. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse.