Betreffend den mutmasslichen Aufwand des Vertreters ist im Verfahren vor Verwaltungsgericht von einem durchschnittlichen Fall auszugehen, weil der Beschwerdeführer bereits im Rekursverfahren durch die PrimeTax AG vertreten war, was den Aufwand im nachfolgenden Beschwerdeverfahren reduziert hat. Unter diesen Umständen erscheint eine Entschädigung in Höhe von Fr. 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als angemessen, welche dem Beschwerdeführer durch das Kantonale Steueramt zu ersetzen sind. - 19 -