Von den 16 Restaurantbesuchen, die aus der Debitkartenabrechnung hervorgehen (ausgenommen sind kleinere Beträge unter Fr. 15.00), fanden 15 Besuche in Zürich statt, wobei 13 Besuche am Abend und 2 Besuche am Mittag oder Nachmittag erfolgten. Im Kanton Aargau erfolgte nur ein Besuch. Aus den nachgereichten Kreditkartenabrechnungen gehen die Uhrzeiten der Restaurantbesuche nicht hervor. Sodann geht aus den Bankauszügen hervor, dass der Beschwerdeführer sein Auto im Jahr 2019 einmal im Kanton Aargau, einmal im Kanton Graubünden und siebenmal in der Region R._____ getankt hat.