Viele Lebensmitteleinkäufe erfolgten um die Mittagszeit, wobei auch zahlreiche Lebensmitteleinkäufe am Morgen oder gegen den Abend auszumachen sind. Einkäufe in Lebensmittelgeschäften überstiegen selten Fr. 100.00, sodass sich nicht einschätzen lässt, was ein "Wocheneinkauf" für den Beschwerdeführer bedeutet oder ob er überhaupt solche tätigt. Betrachtet man das Jahr 2019, so tätigte der Beschwerdeführer weder im Kanton Aargau noch im Kanton Zürich grössere Einkäufe. Die Höhe der Einkäufe im Kanton Aargau unterscheiden sich nicht signifikant von den Einkäufen im Kanton Zürich. - 17 -