10.3 10.3.1 Der Beschwerdeführer benützt die Wohnung in R._____ gemäss eigenen Angaben sowohl privat als auch geschäftlich und hat im Rekursverfahren ein Schreiben von D._____ vom 2. Januar 2022 eingereicht (Rekursbeilage 4), worin diese ihm bestätigt, dass er ihre Räumlichkeiten an der T- Strasse auch weiterhin als Untermiete für seinen Wohn- und Geschäftssitz nutzen könne, wie er dies seit dem 2. Juni 2001 ohne Unterbruch getan - 13 - habe. Ihr Vertrag laufe genau so weiter nach den Konditionen, die sie damals ausgehandelt hätten.