Die Erklärungen des Beschwerdeführers passen besser ins Bild. Er führt aus, dass er das Haus in Q._____ als Ferienhaus genutzt habe und entsprechend bereit gewesen sei, für die geringe Nutzung einen Anteil des Mietzinses zu bezahlen. Da B._____ in der Vergangenheit die hohen Mietausgaben nicht allein habe stemmen können, habe er mit der monatlich per Dauerauftrag ausgeführten Überweisung von Fr. 900.00 die Begleichung der Mietzinszahlungen an den Vermieter sichergestellt. Zwischenzeitlich habe sich die finanzielle Situation von B._____ verbessert, der alte Dauerauftrag sei jedoch belassen worden.