10.2 10.2.1 Zunächst ist klarzustellen, dass – entgegen den Ausführungen der Vorinstanz – der Beschwerdeführer im Mietvertrag für das Einfamilienhaus in Q._____ nicht als Mieter, sondern als Solidarpartner aufgeführt ist. Als Mieterin wird einzig B._____ genannt. Der Beschwerdeführer führt dazu aus, - 12 - dass die Vermieterschaft aufgrund der schwierigen finanziellen Situation von B._____ darauf bestanden habe, ihn im Mietvertrag als Solidarpartner zu erfassen.