10. 10.1 Im Mietvertrag für das 4.5-Zimmer-Einfamilienhaus in Q._____ vom 26. Juni 2009 (Antritt per 1. Juli 2009) ist B._____ als Mieterin und der Beschwerdeführer als Solidarpartner aufgeführt. Als Nutzung wurde "Privatwohnung" und als Personenzahl "2 Personen" angegeben. Der Bruttomietzins beträgt Fr. 1'980.00. Der Mietvertrag enthält sodann die Vereinbarung, dass der Solidarpartner für alle aus dem Mietverhältnis entstandenen Kosten haftet.