Weitere Transaktionen entfielen vor allem auf den Kanton Graubünden, wo der Beschwerdeführer im Frühjahr 2019 eine Herzoperation mit anschliessender Reha durchgeführt hat, sowie auf den Kanton Bern. Abgesehen davon, dass das eingereichte Bewegungsprofil des Beschwerdeführers einzig auf den Auszügen der Debitkarte und nicht auch auf den nachgereichten Auszügen der Kreditkarten beruht, ist von der Richtigkeit des Bewegungsprofils auszugehen.