7.3 Auf dem "Fragebogen für Nebenwohnsitz" der Gemeinde Q._____ hat der Beschwerdeführer am 24. Juni 2020 angegeben, dass er während der Woche durchschnittlich 1–2 Tage und die Wochenenden ca. 1–2 Mal pro Monat in Q._____ verbringe. Daneben hat er handschriftlich ergänzt "jobbedingt; sehr unregelmässig". Insgesamt halte er sich, auf ein Jahr bezogen, ca. 42 Tage in Q._____ auf. Im Begleitschreiben führt er aus, dass das Haus in Q._____ für ihn so etwas wie ein Ferienhaus sei, in dem er einen Teil seiner freien Tage geniesse. Er sei auf der Suche nach einem eigenen Haus im In- und Ausland.