7.2 Das Erfordernis der wöchentlichen Rückkehr ist keine absolut starre Regel. Es genügt, wenn die steuerpflichtige Person die ihr zustehende freie Zeit am Familienort verbringt. So ist ausreichend, wenn eine Person zwar nicht allwöchentlich an den Familienort zurückkehrt, dies aber den Grund in den Arbeitsbedingungen und nicht im freien Willen des Betreffenden hat. Es muss sich nicht notwendigerweise um einen Aufenthalt über das Wochenende handeln, es genügt auch ein regelmässiger Aufenthalt an einem anderen Wochentag, sofern es sich dabei um einen regelmässig jede Woche wiederkehrenden Aufenthalt handelt. Bei unregelmässiger Rückkehr an -9-