Gemäss Untermietvertrag vom 2. Juni 2001 ist der Beschwerdeführer seit dem 1. Juli 2001 Untermieter von zwei Zimmern und einem Bastelraum im Keller als Büro (inkl. Mitbenützung von Küche, Bad, Wohnzimmer, Estrich / Keller und Waschküche) in einer 5.5-Zimmer-Wohnung an der T- Strasse 36 in R._____. Dem Handelsregister ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer das Einzelunternehmen C._____, mit Sitz an der T- Strasse 36 in R._____ betreibt. Als Zweck ist eingetragen: "Organisation -8- und Beratung von und für Foto-, Film-, Videoarbeiten, Events. Übersetzungen."