Dieselbe Regelung gilt für Konkubinatspartner, wenn ein regelmässiger, ungefähr jede Woche wiederkehrender Aufenthalt nachgewiesen ist und nicht stärkere Beziehungen zum Arbeitsort (d. h. bei leitender Stellung) in Frage kommen (KURT LOCHER / PETER LOCHER, Die Praxis der Bundessteuern, III. Teil: Das interkantonale Doppelbesteuerungsrecht, Band 2, Stand 2023, § 3, I B, 2a Nr. 6; Urteil des Bundesgerichts 2C_398/2021 vom 23. Dezember 2021, Erw. 3.3.1. f.).