3. 3.1. Der Beschwerdeführer beantragt mit Begehren Ziffer 1 unter anderem, die Vorinstanz sei anzuhalten, das Gesuch um Kostenerlass gutzuheissen. 3.2. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich gegen einen vorinstanzlichen Nichteintretensentscheid. Das Verwaltungsgericht hat daher zu prüfen, ob die Vorinstanz den Nichteintretensentscheid zu Recht gefällt hat. -6-